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Wichtige änderungen der Motorradausbildung ab dem 01. Januar 2021

Wer im Besitz eines gültigen Lernfahrausweuses der Kategorie A ist und älter als 25 Jahre ist. kann ohne in`s neue Gesetzt zu kommen, auc noch nächstes Jahr die Prüfung machen

Der Direkteinstieg über 25 Jahren auf die offen Versionen ist nicht mehr möglich.

Wer die Mototrräder über 35 kW fahren möchte, muss zuerst mindestens 2 Jahre mit einem Motorrad der Kategorie A beschränkt (max 35kW) fahren und kann nach dieser Zeit auf ein Motorrad der Kategorie A über 35 kW wechseln.

Wer die Motorräder der Kategorie A offen fahren möchte muss in Zukunft zwei Prüfungen ablegen. zuerst die Prüfung der Kategorie A beschränkt und nach zwei Jahren die Kategorie A offen.

In Zukunft dürfen Personen ab dem 16. Lebensjahr mit einem Motorrad der 125er Klasse fahren. Nicht bis anhin erst ab dem 18. Lebensjahr.

Die praktische Motorradgrundschulung der Kategorie A1 ist in Zukunft 12 Stunden. Für die Kategorie A bleibt sie bei 12 Stunden.

Die Praktische Motorradausbildung hat kein Ablaufdatum. Das heisst, bei einem neuen Lernfahrausweis muss der Grundkurs nicht noch einmal abgelegt werden.

In Zukunft wird es eine neue Kategorie AM geben. (Kleinmotorrad, Höchstgeschwindigkeit 45km/h, Hubraum max. 50 cm3 oder max 4 kW)

Mindestalter 15 Jahre

Alle Personen, die die Kategorie A 35 kW mit einer  praktischen Prüfung vor dem 01. Januar 2021 erworben haben, können nach zwei Jahren die Kategorie A offen ohne zusätzlicher Prüfung anforden

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